Die Datenschutzbestimmungen beziehen die Änderungen des Datenschutzgesetz vom Jahr 2023 mit ein.
Verwendung von personenbezogenen Daten
Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) und der Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV).
Für die Ausbildung als Komplementärtherapeut*In gelten folgende Bestimmungen:
Als Ausbildungsanbieter sind wir verpflichtet, bei Nachfrage und Absprache mit Ihnen als Teilnehmer*In die während der Ausbildung, zu Ausbildungszwecken genutzten Aufzeichnungen über jede Behandlung, insbesondere über den Zustand einer Person zu Ausbildungszwecken zu anonymisieren. Die behandelte Klient*In muss im Vorfeld der Behandlung in Kenntnis gesetzt werden und ihre Einwilligung geben, dass Ihr Fall zu Ausbildungszwecken anonymisert besprochen werden darf.
In unserem Datenverzeichniss werden folgende Daten verwaltet und dem Gesetz entsprechende Zeit aufbewahrt:
- Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Protokolle
- Anonymiserte Krankengeschichten (Befunde)
- Korrespondenzen
- Abrechnungsdaten für die Abrechnung mit der Krankenkasse bzw. Privatrechnungen
In unseren Datenverzeichnissen werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
- Zu Schulungszwecken anonymisierte Patientendaten unserer Studenten*Innen behandelten Klienten*Innen
- Krankengeschichte, Befunde
- Protokolle
- Zwischen- und Abschlussprüfungen bis zum vom Gesetz her vorgeschriebenen Datum. Sie werden zum gegebenen Datum unter Aufsicht gesetzeskonform vernichtet. Wenn keine Nachfrage der Dokumente entsteht.
Je nach Fallsituation müssen unterschiedliche Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Krankenkassen, SUVA etc.) eingebunden werden. In diesen Fällen leiten wir Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse an diese weiter. Herkunft der Daten Wir erheben die Daten anonymisiert und Ausbildungsbezogen, es sei denn, es wurden bereits vorab Daten von Ärzten oder anderen ärztlichen Institutionen medizinische Akten an die Studenten*Innen (Verordnungen).
Aufbewahrungsfrist
Folgende Daten werden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (OR 958f) mindestens 10 Jahre gespeichert: – Abrechnungen, Mahnungen etc.
Den Studenten*Innen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Für die Erbringung der Ausbildungsdienstleistungen ist eine Speicherung der Daten der Studenten*Innen. Eine Löschung ist erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht möglich.
Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung der Personendaten der Auszubildenden ist die Aktiv-Wellness GmbH. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die durchführende Fachkraft.
Vollmacht für Informationen über Vertragsinhalte.
Mit Ihrem Akzeptieren von unseren AGBs bei der Buchung bestätigen Sie Ihr Einverständnis.
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